Hinter der Glaswand arbeitet die Geschäftsführung, nebenan das Team, gegenüber liegt der Besprechungsraum. Spätestens beim ersten Personalgespräch stellt sich die Frage, wie viel Schallschutz zwischen diesen Räumen eigentlich vorgeschrieben ist. Die Antwort überrascht viele: zwischen Büros derselben Firma in der Regel gar keiner. Die DIN 4109 regelt den Mindestschallschutz zwischen fremden Nutzern, nicht innerhalb einer eigenen Bürofläche.
Diese Lücke füllt die Richtlinie VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“. Sie gibt Empfehlungen in drei Klassen und bewertet Wand und Tür gemeinsam. Dieser Beitrag erklärt, was die beiden Regelwerke verlangen, welche Werte sich daraus ergeben und was das für die Planung einer Glastrennwand bedeutet.
- DIN 4109-1: Mindestschallschutz zwischen fremden Büros, Trennwände mindestens R'w 53 dB.
- Innerhalb der eigenen Fläche gibt es zwischen den Büros keine baurechtliche Mindestanforderung.
- VDI 2569 (Fassung Oktober 2019): Klassen A, B und C mit 42, 37 und 32 dB für Wand und Tür zusammen.
- Vertrauliche Büros: 45 dB in Klasse B, 50 dB in Klasse A.
- Die Tür bestimmt das Ergebnis: Die XFRAME-Türen erreichen bis Rw 43 dB, die Wand bis Rw 56 dB.
Was die DIN 4109 im Büro regelt und was nicht
Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ ist über die Landesbauordnungen baurechtlich eingeführt. Ihr Teil 1 legt die Mindestanforderungen fest. Zu den schutzbedürftigen Räumen zählen in Nichtwohngebäuden ausdrücklich Büro- und Sitzungsräume, nicht aber Flure, Küchen und Nebenräume.
Entscheidend ist, wen die Wand trennt. Die Mindestanforderungen gelten zwischen fremden Bereichen, also zwischen Büroeinheiten unterschiedlicher Mieter oder Eigentümer. Für eine Trennwand zwischen solchen Einheiten fordert die DIN 4109-1 ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von mindestens R’w 53 dB. Innerhalb einer Fläche, die ein Unternehmen vollständig selbst nutzt, gibt es zwischen den einzelnen Büros dagegen keine Mindestanforderung. Verbindlich sind dort nur die Anforderungen an die Außenbauteile und an die Geräusche aus der Haustechnik.
Für die Praxis heißt das: Den Schallschutz zwischen eigenen Räumen muss die Planung selbst festlegen. Wer keinen Zielwert vorgibt, bekommt einen Schallschutz, den niemand bestellt hat. Und wer eine Fläche später teilweise untervermieten möchte, legt die Wände an möglichen künftigen Mietgrenzen besser schon heute nach den Mindestanforderungen aus. Was Mieter beim Einbau in eine gemietete Fläche außerdem klären sollten, beschreibt der Beitrag Glastrennwand in der Mietfläche.
Die erhöhten Anforderungen der DIN 4109-5 helfen an dieser Stelle nicht weiter. Sie zielen auf Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude, etwa auf den Schutz von Wohnungen vor Lärm aus Arbeitsräumen. Auf reine Bürogebäude lassen sie sich nicht ungeprüft übertragen.
VDI 2569: die Richtlinie für die eigene Bürofläche
Die VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“ ist im Oktober 2019 in einer grundlegend neuen Fassung erschienen und hat die Ausgabe von 1990 ersetzt. Ihr Zweck ist es, Büroräume in eigengenutzten Bereichen bau- und raumakustisch auf ihre Nutzung abzustimmen. Sie gilt für Einzel- und Mehrpersonenbüros. Ihre Empfehlungen zum Schallschutz lassen sich sinngemäß auch auf Besprechungsräume anwenden.
Die Richtlinie hat zwei Teile. Der bauakustische Teil beschreibt, wie viel Schall von einem Raum in den nächsten gelangt. Der raumakustische Teil beschreibt, wie sich Schall innerhalb eines Raums verhält. Beide Teile arbeiten mit drei Klassen: A, B und C, wobei A das höchste Niveau bezeichnet.
Die VDI 2569 ist kein Gesetz und keine baurechtlich eingeführte Norm, sondern eine Richtlinie mit Empfehlungen. Verbindlich wird eine Klasse erst, wenn die Beteiligten sie vereinbaren, zum Beispiel im Leistungsverzeichnis oder im Mietvertrag. Es lohnt sich deshalb, die gewünschte Klasse je Raum schriftlich festzuhalten, bevor ausgeschrieben wird.
Eine Besonderheit steckt in den Kenngrößen. Die VDI 2569 arbeitet mit der bewerteten Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w, also mit dem Pegelunterschied, der zwischen zwei Räumen tatsächlich ankommt. Für die Bemessung der Bauteile wird dieser Wert in das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w umgerechnet, das auch die DIN 4109 verwendet. Wichtiger noch: Die Empfehlung gilt für die Trennwand einschließlich Tür, als resultierender Wert R’w,res. Die DIN 4109 nennt Wände und Türen dagegen getrennt.
Die Klassen A, B und C im Überblick
Für die Wand zwischen zwei Einzelbüros ergeben sich aus der VDI 2569 die folgenden Empfehlungen, umgerechnet auf das resultierende Bau-Schalldämm-Maß von Wand und Tür zusammen:
| Raumsituation | Klasse A | Klasse B | Klasse C |
|---|---|---|---|
| Wand mit Tür zwischen zwei Einzelbüros | ≥ 42 dB | ≥ 37 dB | ≥ 32 dB |
Für vertrauliche Büros nennt die Richtlinie höhere Werte: 45 dB in Klasse B und 50 dB in Klasse A. Die Zahlen folgen der Zusammenstellung von Birger Gigla (Technische Hochschule Lübeck) in der Fachzeitschrift Bauen+, Ausgabe 6/2021.
Zum Vergleich: Zwischen fremden Büros verlangt die DIN 4109-1 für die Wand allein mindestens 53 dB. Die Werte der VDI 2569 liegen darunter, beziehen aber die Tür mit ein und gelten für Räume, die zu derselben Organisation gehören.
Wie die Klassen einzuordnen sind, zeigt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrem Planungswerkzeug für Büroräume. Für ein Büro mit üblicher Tätigkeit setzt sie zum Nachbarbüro 37 dB bei normalem und 42 dB bei erhöhtem Schallschutz an und ordnet diese Werte den Klassen B und A der VDI 2569 zu. Welche Klasse ein Raum braucht, hängt also von der Tätigkeit ab: Je konzentrierter die Arbeit und je vertraulicher die Gespräche, desto höher die Klasse.
Laborwert und Bauwert sind zwei verschiedene Zahlen
Herstellerangaben wie Rw 56 dB sind Laborwerte. Sie werden nach DIN EN ISO 10140 im Prüfstand für das Bauteil allein gemessen. Im Gebäude gelangt Schall zusätzlich über Nebenwege in den Nachbarraum: über die Decke, den Boden, die Fassade und die Anschlüsse. Der eingebaute Wert R’w liegt deshalb unter dem Laborwert. Für den rechnerischen Nachweis nach DIN 4109-2 wird außerdem ein pauschaler Sicherheitsabschlag angesetzt.
Bei XFRAME erreicht die einfach verglaste X-Simply 2.0 laut Katalog Rw 33 bis 41 dB, die doppelt verglaste X-Double 2.0 Rw 41 bis 56 dB, jeweils abhängig vom Glasaufbau. Die Systemtüren liegen zwischen Rw 24 dB bei der rahmenlosen Ganzglastür und Rw 43 dB bei den Linien Plus, Silent und Wood. Alle diese Werte sind Laborwerte für das einzelne Bauteil.
Wie groß der Abstand zwischen Labor und Bau im Einzelfall ausfällt, entscheiden die Anschlüsse. Die typischen Schwachstellen an Decke, Boden und Wand beschreibt der Beitrag zu den Anschlussdetails. Die Grundlagen zum Rw-Wert erklärt der Beitrag Schallschutz bei Glastrennwänden.
Die Tür entscheidet: ein Rechenbeispiel
Weil die VDI 2569 Wand und Tür gemeinsam bewertet, wird die Tür zur wichtigsten Stellschraube. Das zeigt eine einfache Rechnung. Der resultierende Wert einer Wand mit Tür ergibt sich aus den Flächenanteilen und den Schalldämm-Maßen der beiden Teilflächen. Das schwächere Bauteil zählt dabei überproportional, denn durch die Tür gelangt ein Vielfaches mehr Schall als durch die gleiche Fläche Wand.
Angenommen sei ein Einzelbüro mit einer 4,62 m langen und 2,80 m hohen Trennwand zum Flur, darin eine Tür von 1,01 × 2,00 m. Die Tür macht knapp 16 Prozent der Fläche aus. Diese Geometrie stammt aus dem Rechenbeispiel im genannten Beitrag von Gigla: Eine Wand mit 53 dB und eine Tür mit 37 dB ergeben zusammen rechnerisch rund 44,5 dB. Das genügt Klasse A, aber nicht dem vertraulichen Büro der Klasse A mit 50 dB. Um diese 50 dB bei unveränderter Wand zu erreichen, müsste die Tür über 42 dB liegen.
Dieselbe Rechnung mit Katalogwerten, also mit Laborwerten ohne Nebenwege:
| Wand (Rw) | Tür (Rw) | Wand und Tür zusammen, rechnerisch |
|---|---|---|
| 56 dB | 24 dB | rund 32 dB |
| 56 dB | 33 dB | rund 41 dB |
| 56 dB | 39 dB | knapp 47 dB |
| 56 dB | 43 dB | rund 50 dB |
| 41 dB | 39 dB | knapp 41 dB |
Die Tabelle zeigt zweierlei. Erstens: Eine Wand mit 56 dB und eine Tür mit 24 dB, wie sie für eine rahmenlose Ganzglastür typisch ist, erreichen zusammen rechnerisch gerade die Klasse C. Der Spitzenwert der Wand geht an der Tür fast vollständig verloren. Zweitens: Mit einer Tür von Rw 43 dB, etwa der Silent-Glastrennwandtür oder der Plus-Glastrennwandtür, liegt die Kombination rechnerisch bei rund 50 dB. Im Gebäude kommen die Nebenwege und der Sicherheitsabschlag hinzu.
Wer ein vertrauliches Büro der Klasse A ausschreibt, plant deshalb an der Grenze dessen, was eine Wand mit Tür leisten kann. Das gilt für jede Trennwand mit Tür, nicht nur für Glas. Gigla empfiehlt für vertrauliche Räume deshalb die Klasse B mit 45 dB, weil Türen mit deutlich mehr als 42 dB sehr aufwendig sind. Zur Tür gehört außerdem eine absenkbare Bodendichtung: Ohne sie verliert jede Tür einen erheblichen Teil ihres Laborwerts. Welche Türlinie zu welchem Raum passt, zeigt der Beitrag Glastür im Büro.
Raumakustik: der zweite Teil der Richtlinie
Schallschutz zwischen Räumen ist nur die eine Hälfte. Die VDI 2569 klassifiziert auch die Raumakustik, also wie stark ein Raum nachhallt und wie weit Sprache darin trägt. Bewertet wird das eingerichtete, bezugsfertige, aber unbesetzte Büro.
Im Einzelbüro und im kleinen Mehrpersonenbüro zählen zwei Kenngrößen: die maximale Nachhallzeit und der Störgeräuschpegel aus der Haustechnik. Für diesen Störgeräuschpegel empfiehlt die Richtlinie in Einzelbüros weniger als 30 dB in Klasse A, weniger als 35 dB in Klasse B und weniger als 40 dB in Klasse C. Als klein gilt ein Mehrpersonenbüro, wenn die am weitesten auseinanderliegenden Arbeitsplätze weniger als 8 m voneinander entfernt sind. In großen Mehrpersonenbüros kommen zwei weitere Größen hinzu: wie schnell der Sprachpegel mit dem Abstand abnimmt und wie laut Sprache in 4 m Entfernung noch ankommt.
Für Glastrennwände ist das wichtig, weil Glas Schall reflektiert. Ein Raum mit viel Glasfläche braucht an anderer Stelle Absorption, etwa über eine Akustikdecke, Teppich oder Wandabsorber. Wie das in offenen Büros gelingt, zeigt der Beitrag Akustik im Büro. Für die Raumakustik von Besprechungsräumen verweist die VDI 2569 auf die DIN 18041.
Unabhängig davon gilt das Arbeitsschutzrecht. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“ teilt Tätigkeiten nach dem Bedarf an Konzentration und Sprachverständlichkeit in drei Kategorien ein und begrenzt den Beurteilungspegel. Für Tätigkeiten mit hoher Konzentration, etwa Besprechungen, Entwurfsarbeit oder das Übersetzen schwieriger Texte, liegt die Grenze bei 55 dB(A). Wie viel Schall eine Trennwand zwischen zwei Büros dämmen soll, legt die ASR A3.7 nicht fest.
So setzen Sie die VDI 2569 in der Planung um
- Räume nach Nutzung einteilen. Teambüro, Einzelbüro, Besprechungsraum, Raum für vertrauliche Gespräche: Jede Gruppe bekommt eine eigene Klasse.
- Die Klasse schriftlich festlegen. Im Leistungsverzeichnis und bei Mietflächen auch im Mietvertrag. Der Zielwert gilt für die Wand mit Tür, nicht für das Glas allein.
- Mit der Tür beginnen. Erst die Tür nach dem Zielwert wählen, dann das Wandsystem. Für die Wand stehen bei den Bürotrennwänden aus Glas die einfach verglaste X-Simply 2.0 und die doppelt verglaste X-Double 2.0 zur Wahl. Welche Kombination die Klasse im Gebäude erreicht, zeigt die Prognose.
- Nebenwege mitplanen. Endet die Wand unter einer abgehängten Decke, muss der Hohlraum darüber geschottet werden, sonst läuft der Schall über die Decke in den Nachbarraum. Dasselbe gilt sinngemäß für Boden- und Fassadenanschlüsse.
- Prognose und Nachweis. Den Bauwert berechnet ein Fachplaner für Bauakustik nach DIN 4109-2, auf Grundlage der Prüfwerte von Wand und Tür. Nach der Fertigstellung kann der erreichte Wert gemessen werden.
Fazit: Der Schallschutz muss bestellt werden
Zwischen eigenen Büros schreibt das Baurecht keinen Schallschutz vor, deshalb muss ihn die Planung festlegen. Die VDI 2569 liefert dafür eine klare Skala: 32, 37 und 42 dB für Wand und Tür zusammen, 45 und 50 dB für vertrauliche Büros. Wer diese Werte im Gebäude erreichen will, plant von der Tür aus und denkt Decke, Boden und Anschlüsse von Anfang an mit. Dann bleibt die Glaswand transparent, und der Schallschutz ist eine vereinbarte Eigenschaft statt ein Zufall.
Einen Überblick über Systeme und Werte gibt die Seite Schallschutz-Glastrennwand. Sie planen eine Bürofläche und möchten wissen, welche Kombination aus Wand und Tür Ihre Zielklasse erreicht? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Architekten, Planer und Bauherren zu System, Türen und Anschlüssen.
