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Grundlagen

DIN 18008: Die Norm für Glas im Bauwesen

DIN 18008 erklärt: Geltungsbereich, Normenteile, Bemessungskonzept und das Zusammenspiel mit dem Eurocode – kompakt aufbereitet für Architekten und Fachplaner.

XFRAME Glasprofile — DIN 18008: Die Norm für Glas im Bauwesen Grundlagen

Glas hat sich von einem reinen Füllmaterial zu einem tragenden Bauteil der modernen Architektur entwickelt. Fassaden, Brüstungen, Überkopfverglasungen, begehbare Böden und raumhohe Trennwände nehmen heute definierte Lasten auf und müssen über ihre gesamte Nutzungsdauer standsicher bleiben. Damit dieser Anspruch nicht von der Erfahrung einzelner Planer abhängt, regelt die DIN 18008 die Bemessung und Konstruktion von Glas im Bauwesen einheitlich und nachprüfbar.

Für Architekten, Fachplaner und Verarbeiter ist die Normenreihe damit der zentrale Bezugsrahmen für jede tragende oder sichernde Verglasung. Dieser Beitrag erklärt den Geltungsbereich der DIN 18008, den Aufbau ihrer sechs Normenteile, das zugrunde liegende Bemessungskonzept und das Zusammenspiel mit dem Eurocode. Außerdem zeigt er, was die Norm konkret für die Planung von Glastrennwänden und absturzsichernden Verglasungen bedeutet.

Was ist die DIN 18008 und welchen Geltungsbereich hat sie?

Die DIN 18008 ist die deutsche Normenreihe für die Bemessung und Konstruktion von Glas im Bauwesen. Sie legt fest, wie tragende und raumabschließende Verglasungen rechnerisch nachgewiesen werden, und ersetzt damit ältere Regelwerke wie die früheren Technischen Regeln für linienförmig gelagerte und absturzsichernde Verglasungen.

Der Geltungsbereich umfasst Verglasungen, die als Bauteile Lasten aufnehmen oder eine sichernde Funktion übernehmen – also nahezu alle baulich relevanten Glasanwendungen. Dazu zählen Fenster und Fassaden ebenso wie Brüstungen, Überkopfverglasungen, begehbare Verglasungen und innenliegende Glastrennwände. Nicht erfasst sind beispielsweise konstruktive Klebungen ohne mechanische Lagerung oder Sonderkonstruktionen, für die eigene Nachweisverfahren gelten.

Entscheidend für die Praxis: Die DIN 18008 ist über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) bauaufsichtlich eingeführt. Sie ist damit kein freiwilliger Standard, sondern eine verbindliche Grundlage für die Planung. Wer eine Glaskonstruktion plant, muss den Nachweis nach DIN 18008 führen oder über eine bauaufsichtliche Zustimmung beziehungsweise eine europäische Bewertung abdecken.

Wie ist die DIN 18008 aufgebaut?

Die DIN 18008 ist keine einzelne Norm, sondern eine Reihe aus sechs Teilen. Teil 1 enthält die übergreifenden Begriffe und Grundlagen, die übrigen Teile behandeln jeweils einen bestimmten Verglasungstyp. Für ein konkretes Bauvorhaben sind in der Regel Teil 1 zusammen mit einem oder mehreren der anwendungsbezogenen Teile maßgeblich.

Dieser modulare Aufbau hat einen praktischen Vorteil: Planer müssen nicht die gesamte Reihe durcharbeiten, sondern können gezielt den für ihre Konstruktion einschlägigen Teil heranziehen. Gleichzeitig stellt Teil 1 sicher, dass alle Teile auf demselben Sicherheitskonzept und denselben Definitionen aufbauen.

NormenteilAnwendungsbereich
DIN 18008-1Begriffe und allgemeine Grundlagen – Sicherheitskonzept, Definitionen, übergreifende Anforderungen
DIN 18008-2Linienförmig gelagerte Verglasungen – Scheiben, die entlang von Kanten gehalten werden
DIN 18008-3Punktförmig gelagerte Verglasungen – über einzelne Punkthalter befestigte Scheiben
DIN 18008-4Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen
DIN 18008-5Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen
DIN 18008-6Zusatzanforderungen an zu Reinigungs- und Wartungszwecken betretbare Verglasungen

Die Teile 4, 5 und 6 sind dabei als Zusatzanforderungen formuliert: Sie ergänzen die Grundregeln aus Teil 1 und der Lagerungsart (Teil 2 oder 3) um die spezifischen Nachweise für die jeweilige Sicherungsfunktion.

Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen

DIN 18008-1 bildet das Fundament der Reihe. Hier sind das semiprobabilistische Sicherheitskonzept, die Definitionen der Glasarten und Lagerungsbedingungen sowie die übergreifenden Grundsätze für Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit festgelegt. Ohne Teil 1 lässt sich kein anderer Teil der Reihe korrekt anwenden.

Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen

Teil 2 regelt den häufigsten Fall: Scheiben, die entlang ihrer Kanten gehalten werden, etwa in einem Rahmenprofil. Für innenliegende Trennwände, klassische Fenster und viele Fassadenfelder ist dieser Teil maßgeblich. Auch rahmengebundene Profilsysteme für Glastrennwände bewegen sich konstruktiv in diesem Bereich.

Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen

Teil 3 behandelt Verglasungen, die nicht entlang der Kante, sondern über einzelne Punkthalter gelagert sind. An den Bohrungen entstehen lokale Spannungsspitzen, die einen aufwendigeren Nachweis erfordern. Punktgehaltene Konstruktionen kommen vor allem bei gestalterisch anspruchsvollen Fassaden und freitragenden Glaselementen zum Einsatz.

Teile 4 bis 6: Absturzsichernde, begehbare und betretbare Verglasungen

Diese drei Teile decken Verglasungen mit erhöhtem Personenschutzanspruch ab. Teil 4 betrifft absturzsichernde Verglasungen, Teil 5 dauerhaft begehbare Verglasungen wie Glasböden oder -treppen, Teil 6 Verglasungen, die nur gelegentlich zu Reinigungs- und Wartungszwecken betreten werden. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer ausreichenden Resttragfähigkeit im Bruchfall.

Welches Bemessungskonzept liegt der Norm zugrunde?

Die DIN 18008 folgt dem semiprobabilistischen Teilsicherheitskonzept, das auch den Eurocodes zugrunde liegt. Statt mit globalen Sicherheitsfaktoren zu arbeiten, werden Einwirkungen und Widerstände getrennt mit jeweils eigenen Teilsicherheitsbeiwerten belegt. So lassen sich Unsicherheiten dort berücksichtigen, wo sie tatsächlich auftreten.

Der Nachweis erfolgt auf zwei Ebenen. Im Grenzzustand der Tragfähigkeit wird geprüft, ob die Verglasung die Bemessungslasten ohne Versagen aufnimmt – maßgeblich sind dabei die zulässigen Glasspannungen. Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit wird die Durchbiegung begrenzt, damit die Konstruktion auch unter Last funktionstüchtig und optisch unauffällig bleibt.

Ein zentrales Merkmal des Glasbaus ist die Berücksichtigung der Belastungsdauer. Glas reagiert unter langanhaltender Last anders als unter kurzzeitiger Beanspruchung; die Norm trägt dem über die Festlegung zulässiger Spannungen in Abhängigkeit von der Lasteinwirkungsdauer Rechnung. Hinzu kommt die Unterscheidung der Glasarten: Floatglas, teilvorgespanntes Glas (TVG) und Einscheibensicherheitsglas (ESG) besitzen unterschiedliche charakteristische Festigkeiten, die in den Nachweis eingehen. Welche grundsätzlichen Lasten und Materialeigenschaften dabei eine Rolle spielen, vertieft unser Beitrag zur Tragfähigkeit und Sicherheit von Glastrennwänden.

Wie spielt die DIN 18008 mit dem Eurocode zusammen?

Die DIN 18008 regelt das glasspezifische Bemessungsverfahren, definiert aber nicht selbst, welche Lasten auf ein Bauteil wirken. Die Einwirkungen werden aus der Normenreihe DIN EN 1991 (Eurocode 1) übernommen. Erst das Zusammenspiel beider Regelwerke ergibt einen vollständigen, prüffähigen Nachweis.

Aus den Teilen des Eurocode 1 stammen die maßgeblichen Lastannahmen für Glaskonstruktionen:

  • Eigengewicht und ständige Lasten: Gewicht des Glases samt Profilen, Beschlägen und ständig wirkenden Aufbauten.
  • Nutzlasten und Holmlasten: horizontale Linienlasten an Umwehrungen, etwa als Handlauf- oder Brüstungslast.
  • Windlasten: Druck und Sog auf Fassaden und außenliegende Verglasungen, abhängig von Lage und Gebäudegeometrie.
  • Stoß- und außergewöhnliche Lasten: Einwirkungen aus anprallenden Personen oder Gegenständen, die in den Stoßnachweis einfließen.
  • Thermische Einwirkungen: Spannungen aus Temperaturunterschieden, die besonders bei der Außenanwendung von Glaskonstruktionen relevant werden.

Die Teilsicherheitsbeiwerte und Kombinationsregeln stammen ebenfalls aus dem Eurocode-Rahmen. Die DIN 18008 verweist auf diese Grundlagen und ergänzt sie um die glasspezifischen Widerstandswerte. Für die Planung bedeutet das: Beide Normenfamilien gehören untrennbar zusammen, und ein Nachweis allein nach DIN 18008 ohne korrekte Lastannahmen aus dem Eurocode ist unvollständig.

Was bedeutet die DIN 18008 für die Planung von Glastrennwänden?

Innenliegende Glastrennwände sind Verglasungen im Sinne der Norm und damit nachweispflichtig. In der Regel sind sie nach DIN 18008-1 und -2 zu bemessen, da sie linienförmig über Boden- und Deckenprofil gelagert werden. Übernimmt eine Trennwand zusätzlich eine absturzsichernde Funktion, ergänzt Teil 4 die Anforderungen.

Für die Praxis ergeben sich daraus mehrere konkrete Konsequenzen. Die Glasart und Glasdicke müssen zur statischen Beanspruchung passen – bei raumhohen Wänden sind die Eigengewichts- und Stoßnachweise besonders zu beachten. Auch die Lagerung in den Profilen, die Klemmtiefe und die Lastableitung in den Baukörper gehören zum normgerechten Konzept. Wer die Planung einer Glastrennwand Schritt für Schritt angeht, sollte den Nachweis nach DIN 18008 deshalb von Beginn an mitdenken und nicht erst am Ende des Planungsprozesses.

Erheblich vereinfacht wird dieser Schritt durch geprüfte Profilsysteme. Liegt für ein System eine Europäische Technische Bewertung (ETA) vor, sind die zulässigen Glasformate, Glasaufbauten und Befestigungsbedingungen bereits dokumentiert und durch Prüfungen abgesichert. Die XFRAME-Systeme X-Simply 2.0 (ETA-16/0446) und X-Double 2.0 (ETA-17/1050) sind solche bewerteten Systeme. Innerhalb der dokumentierten Anwendungsgrenzen lässt sich der normgerechte Einsatz damit deutlich nachvollziehbarer belegen, als es bei freien Konstruktionen ohne Bewertung der Fall wäre. Einen Überblick über die verfügbaren Systeme gibt unsere Produktübersicht sowie die Themenseite zu Systemtrennwänden.

Was regelt DIN 18008-4 für absturzsichernde Verglasungen?

DIN 18008-4 enthält die Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen – also an Verglasungen, die wie eine Umwehrung Personen vor dem Absturz schützen. Sie betrifft Brüstungen, Geländerausfachungen, bodentiefe Fenster und Trennwände an Geschossöffnungen. Über die statischen Nachweise hinaus verlangt der Teil einen Nachweis gegen stoßartige Einwirkung.

Die Norm unterscheidet drei Kategorien absturzsichernder Verglasungen, die sich aus Aufbau und Lage der Scheibe ergeben:

  • Kategorie A: linienförmig gelagerte Verglasungen, die alleine die Absturzsicherung übernehmen, etwa eine raumhohe Verglasung ohne separaten Handlauf.
  • Kategorie B: Verglasungen, die in Verbindung mit einem durchgehenden Handlauf wirken, der die horizontale Holmlast aufnimmt.
  • Kategorie C: Verglasungen, die als Ausfachung in einem Geländer oder als Brüstung unterhalb einer tragenden Konstruktion eingesetzt werden.

Je nach Kategorie unterscheiden sich die erforderlichen Nachweise und die zulässigen Glasaufbauten. Gemeinsam ist allen die Anforderung, dass die Verglasung im Bruchfall keine gefährliche Lücke entstehen lässt – meist über den Einsatz von Verbundsicherheitsglas mit ausreichender Resttragfähigkeit. Welche planerischen Anforderungen sich aus dieser Sicherungsfunktion zusätzlich ergeben, beschreibt auch unser Beitrag zu barrierefreien Glastrennwänden.

Welche Rolle spielt der Pendelschlagversuch?

Der Pendelschlagversuch ist das zentrale Prüfverfahren für den Stoßnachweis absturzsichernder Verglasungen. Er bildet den Fall ab, dass eine Person gegen die Verglasung prallt, und prüft, ob die Scheibe diesem weichen Stoß standhält, ohne durchschlagen zu werden oder gefährliche Bruchstücke abzugeben.

Geprüft wird nach DIN EN 12600. Als Stoßkörper dienen zwei mit Luft gefüllte Reifen mit definiertem Gewicht, die als Pendel aus festgelegten Fallhöhen gegen die eingespannte Scheibe schwingen. Aus dem Ergebnis ergibt sich eine Klassifizierung des Glases, die das Bruchverhalten und die erreichte Fallhöhe beschreibt. Diese Klassifizierung ist für die Eignung als absturzsichernde Verglasung maßgeblich.

In der Praxis lässt sich der Stoßnachweis auf zwei Wegen erbringen: über den experimentellen Pendelschlagversuch oder – innerhalb der dafür festgelegten Grenzen – über ein rechnerisches Verfahren, das die DIN 18008-4 zulässt. Für geprüfte Systeme ist das Stoßverhalten in der Regel bereits Bestandteil der Bewertung, sodass im Einzelprojekt kein erneuter Versuch erforderlich ist. Das ist ein wesentlicher Vorteil dokumentierter Profilsysteme gegenüber individuell konstruierten Lösungen.

Was ändert sich für die Planungspraxis?

Mit der Überarbeitung und bauaufsichtlichen Einführung der DIN 18008 ist der Glasbau verbindlich und einheitlich geregelt. Frühere Technische Regeln und Sonderverfahren sind in der Reihe aufgegangen, was die Nachweisführung transparenter macht. Für Planer bedeutet das vor allem mehr Verlässlichkeit – aber auch eine klare Sorgfaltspflicht.

Mehrere Punkte sind für die tägliche Arbeit relevant:

  • Nachweis von Anfang an mitdenken: Glasart, Glasaufbau und Lagerung sollten bereits in der Entwurfsphase auf die DIN 18008 abgestimmt werden, nicht erst in der Ausführungsplanung.
  • Lastannahmen sauber trennen: Die Einwirkungen kommen aus dem Eurocode 1, die glasspezifischen Widerstände aus der DIN 18008 – beide Ebenen gehören zwingend zusammen.
  • Sicherungsfunktion früh klären: Ob eine Verglasung absturzsichernd, begehbar oder betretbar ist, entscheidet über den zusätzlich anzuwendenden Normenteil.
  • Geprüfte Systeme bevorzugen: Profilsysteme mit gültiger ETA reduzieren den Nachweisaufwand und schaffen Rechtssicherheit, weil Glasformate und Stoßverhalten dokumentiert sind.
  • Verarbeiter und Fachplaner einbinden: Die korrekte Umsetzung der Lagerungs- und Befestigungsbedingungen ist Teil des normgerechten Konzepts und gehört in fachkundige Hand.

Wer sein Team im sicheren Umgang mit den Normanforderungen und der Systemtechnik weiterqualifizieren möchte, findet in unseren Schulungen ein passendes Angebot. Vertiefende Informationen zu konkreten Anwendungen bieten zudem die Themenseiten zur Trennwand aus Glas und zur Glastrennwand allgemein.

Fazit

Die DIN 18008 ist das verbindliche Regelwerk für die Bemessung und Konstruktion von Glas im Bauwesen. Ihr modularer Aufbau aus sechs Teilen, das semiprobabilistische Sicherheitskonzept und das enge Zusammenspiel mit dem Eurocode 1 geben Architekten und Fachplanern einen klaren, nachprüfbaren Rahmen – von der linienförmig gelagerten Trennwand bis zur absturzsichernden Brüstung. Wer den Nachweis früh in die Planung integriert und auf geprüfte Systeme mit gültiger ETA setzt, reduziert Aufwand und Risiko zugleich.

Sie planen eine Glastrennwand oder eine absturzsichernde Verglasung und möchten den normgerechten Einsatz unserer Systeme abklären? Unser Team unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Profilsystems und den technischen Anforderungen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit XFRAME Glasprofile auf.

Häufige Fragen

Die DIN 18008 ist die deutsche Normenreihe für die Bemessung und Konstruktion von Glas im Bauwesen. Sie legt fest, wie tragende und sichernde Verglasungen rechnerisch nachgewiesen werden – von linienförmig gelagerten Scheiben über punktgehaltene Konstruktionen bis zu absturzsichernden und begehbaren Verglasungen. Sie ist bauaufsichtlich eingeführt und damit für die Planung verbindlich.
Die Reihe gliedert sich in sechs Teile: Teil 1 regelt Begriffe und allgemeine Grundlagen, Teil 2 linienförmig gelagerte Verglasungen, Teil 3 punktförmig gelagerte Verglasungen, Teil 4 absturzsichernde Verglasungen, Teil 5 begehbare Verglasungen und Teil 6 zu Reinigungs- und Wartungszwecken betretbare Verglasungen. Teil 1 und 2 bilden die Basis für die meisten Anwendungen.
Die DIN 18008 liefert die glasspezifischen Bemessungsregeln, übernimmt aber die Lastannahmen aus den Eurocodes. Maßgeblich ist die Normenreihe DIN EN 1991 (Eurocode 1) für Eigengewicht, Nutzlasten, Wind- und Stoßlasten. Erst aus dem Zusammenspiel beider Regelwerke ergibt sich ein vollständiger statischer Nachweis für eine Glaskonstruktion.
Eine absturzsichernde Verglasung übernimmt die Funktion einer Umwehrung und schützt Personen vor dem Absturz, etwa an Brüstungen, Geländern oder bodentiefen Fenstern. DIN 18008-4 unterscheidet drei Kategorien (A, B und C) je nach Aufbau und Lage der Verglasung und definiert für jede die erforderlichen Nachweise – einschließlich des Stoßnachweises.
Der Pendelschlagversuch prüft das Verhalten einer Verglasung bei einem weichen Stoß, wie er durch eine anprallende Person entsteht. Ein definierter Stoßkörper – zwei mit Luft gefüllte Reifen – pendelt aus festgelegter Fallhöhe gegen die Scheibe. Geprüft wird nach DIN EN 12600. Die Verglasung darf nicht durchschlagen werden und keine gefährlichen Bruchstücke abgeben.
Ja. Innenliegende Glastrennwände sind Verglasungen im Sinne der Norm und in der Regel nach DIN 18008-1 und -2 zu bemessen. Übernimmt eine Trennwand zusätzlich eine absturzsichernde Funktion, etwa an einer Galerie oder Geschossöffnung, kommt DIN 18008-4 hinzu. Geprüfte Profilsysteme mit gültiger ETA erleichtern den normgerechten Nachweis erheblich.
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XFRAME Anwendungstechnik Hersteller von Glastrennwand-Profilsystemen, Rain am Lech

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