Brandschutz
Brandschutz-Glastrennwände.
Glastrennwände, die im Brandfall den Raumabschluss sichern — klassifiziert in EI30 und EI60, gestalterisch nahtlos mit den XFRAME-Standardsystemen kombinierbar. Vom Hersteller XFRAME.

- Glastrennwände, die im Brandfall den Raumabschluss und je nach Klasse die Wärmedämmung sicherstellen.
- Klassifizierung nach DIN EN 13501-2: E · EW · EI, jeweils mit Feuerwiderstandsdauer 30, 60 oder 90 Minuten.
- XFRAME Fire-Systeme: X-Simply 2.0 Fire und X-Double 2.0 Fire — klassifiziert in EI30 und EI60.
- Gestalterisch nahtlos mit den Standardsystemen X-Simply 2.0 / X-Double 2.0 kombinierbar.
- Brandschutz und Schallschutz lassen sich in einem System kombinieren.
- Erforderlichkeit und Klasse ergeben sich aus Brandschutzkonzept und Landesbauordnung.
Was ist eine Brandschutz-Glastrennwand?
Eine Brandschutz-Glastrennwand ist eine Systemtrennwand aus Aluminiumprofilen und Brandschutzglas, die im Brandfall für eine definierte Dauer den Raumabschluss sicherstellt — und je nach Klassifizierung zusätzlich die Wärmedämmung zur abgewandten Seite.
Ihre Aufgabe ist klar umrissen: Bricht in einem Gebäudeteil ein Feuer aus, soll es sich nicht ungehindert ausbreiten. Eine Brandschutz-Glaswand hält Flammen und heiße Gase für eine festgelegte Zeitspanne zurück und gibt damit zwei Dinge: Zeit für die Flucht der Menschen und Zeit für den Einsatz der Feuerwehr. Anders als eine geschlossene Brandwand erfüllt sie diese Schutzfunktion, ohne den Sichtbezug und das Tageslicht zu opfern — ein entscheidender Vorteil entlang von Fluren, in denen Orientierung und Transparenz zählen.
Technisch besteht das Bauteil aus drei aufeinander abgestimmten Komponenten: dem umlaufenden Aluminium-Profilrahmen mit den Anschlüssen an Boden, Decke und Wand, der speziellen Brandschutz-Verglasung und den Dichtungs- und Funktionsebenen, die im Brandfall reagieren. Brandschutzglas ist kein gewöhnliches Sicherheitsglas: Es ist ein geprüfter Sonderaufbau, der die Hitze über die geforderte Dauer aufnimmt oder zurückhält. Bei den XFRAME Fire-Systemen kommt geprüftes Brandschutzglas (Contraflam bzw. Pyrobel) zum Einsatz; der genaue Glasaufbau ist projekt- und systemabhängig und wird projektbezogen festgelegt.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Standard-Glastrennwand: Eine normale Büro-Glaswand gliedert Flächen und dämmt Schall, hat aber keine Feuerwiderstandsfunktion. Erst die Klassifizierung nach Brandschutznorm macht aus einer Glaswand eine Brandschutz-Glastrennwand. Bei XFRAME sind das die eigens geprüften Fire-Systeme.
EI30, EI60 — was bedeuten die Brandschutzklassen?
Die Brandschutzklassen folgen DIN EN 13501-2. Die Buchstaben E, EW und EI beschreiben, welche Schutzwirkung das Bauteil erfüllt; die nachgestellte Zahl gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an. EI30 bedeutet also: Raumabschluss und Wärmedämmung für mindestens 30 Minuten.
Die Klassifizierung ist kein abstrakter Code, sondern eine genaue Leistungsbeschreibung. Sie sagt dem Planer, was das Bauteil im Brandfall leistet — und sie ist die Grundlage dafür, dass eine Glaswand die Anforderung des Brandschutzkonzepts erfüllt. Die folgende Tabelle zeigt, was hinter den drei Buchstabenklassen steht:
| Klasse | Schutzwirkung | Bedeutung im Brandfall |
|---|---|---|
| E | Raumabschluss | Verhindert den Durchtritt von Flammen und heißen Gasen auf die abgewandte Seite. |
| EW | Raumabschluss + begrenzte Strahlung | Zusätzlich wird die Wärmestrahlung auf der abgewandten Seite begrenzt. |
| EI | Raumabschluss + Wärmedämmung | Zusätzlich bleibt die abgewandte Seite ausreichend kühl — der Fluchtweg bleibt passierbar. |
Die Zahl steht jeweils für die Feuerwiderstandsdauer: 30, 60 oder 90 Minuten. Im Bürobau und im gewerblichen Innenausbau sind EI30 und EI60 die mit Abstand häufigsten Anforderungen. EI ist dabei die umfassendste der drei Klassen: Sie sichert nicht nur, dass kein Feuer durchtritt, sondern auch, dass sich die abgewandte Seite nicht so weit aufheizt, dass der Flucht- oder Rettungsweg unpassierbar würde. Genau deshalb ist EI die Regelanforderung an Brandschutz-Verglasungen entlang von Fluchtwegen.
Wann ist eine Brandschutz-Glaswand vorgeschrieben?
Eine Brandschutz-Glaswand ist überall dort vorgeschrieben, wo Flächen brandschutztechnisch voneinander getrennt werden müssen. Ob und in welcher Klasse das der Fall ist, ergibt sich nicht aus der Architektur, sondern aus dem Brandschutzkonzept des Gebäudes und der jeweiligen Landesbauordnung.
Es gibt also keine pauschale Regel, ab wann eine Glaswand brandschutzklassifiziert sein muss — die Anforderung wird gebäude- und nutzungsbezogen festgelegt. In der Praxis tauchen Brandschutz-Verglasungen aber immer wieder an denselben Stellen auf:
- Flucht- und Rettungswege: Sie müssen im Brandfall so lange passierbar bleiben, bis alle Personen das Gebäude verlassen haben — Verglasungen entlang dieser Wege sind regelmäßig klassifiziert auszuführen.
- Notwendige Flure: Flure, die als Teil des Rettungswegsystems gelten, werden gegen angrenzende Nutzungseinheiten brandschutztechnisch abgetrennt.
- Brandabschnitte: Größere Gebäude werden in Abschnitte gegliedert, damit sich ein Brand nicht über das gesamte Gebäude ausbreitet — die Trennung zwischen zwei Abschnitten ist klassifiziert auszuführen.
- Treppenraum-Anschlüsse: Der Treppenraum ist ein zentraler Rettungsweg; Verglasungen, die an ihn anschließen, müssen seine Brandschutzanforderung wahren.
- Server- und Technikräume: Räume mit erhöhter Brandlast oder sensibler Technik werden gegen die umgebenden Flächen abgetrennt — in beide Richtungen.
Maßgeblich bleibt in jedem Fall das Zusammenspiel aus Brandschutzkonzept und Landesbauordnung. Das Brandschutzkonzept übersetzt die rechtlichen Vorgaben in konkrete Anforderungen an einzelne Bauteile — und legt damit fest, ob eine Glaswand in EI30, EI60 oder höher auszuführen ist. Diese Festlegung sollte vor der Systemauswahl stehen, nicht danach.
F-Klasse oder EI-Klasse? Alte und neue Norm
Wer sich mit Brandschutz beschäftigt, stößt auf zwei unterschiedliche Bezeichnungen für scheinbar dasselbe: F30 und EI30, F90 und EI90. Der Grund ist ein Normenwechsel. Die ältere deutsche Norm DIN 4102 klassifizierte Bauteile in F-Klassen — F30, F60, F90 —, wobei die Zahl die Feuerwiderstandsdauer in Minuten angab.
Mit der europäischen Harmonisierung kam DIN EN 13501-2. Sie klassifiziert Bauteile differenzierter: Statt einer einzigen F-Klasse beschreibt sie mit den Buchstaben E, EW und EI genau, welche Schutzwirkung erbracht wird — Raumabschluss allein, mit begrenzter Strahlung oder mit Wärmedämmung. Diese Differenzierung ist der eigentliche Fortschritt: Sie macht sichtbar, ob ein Bauteil nur Flammen zurückhält oder zusätzlich die abgewandte Seite kühl hält.
Die EN-Klassen haben die F-Klassen abgelöst. In der Praxis sind dennoch beide Bezeichnungen anzutreffen — in älteren Brandschutzkonzepten, in Bestandsunterlagen und im allgemeinen Sprachgebrauch. Für die Planung gilt: Eine F-Klasse aus einem älteren Konzept lässt sich der Feuerwiderstandsdauer nach einordnen, die genaue Schutzwirkung wird aber erst über die EI-Klassifizierung eindeutig. Im Zweifel ist die Anforderung mit dem Brandschutzplaner abzugleichen. Die XFRAME Fire-Systeme sind nach der aktuellen Norm DIN EN 13501 klassifiziert.
Die XFRAME Fire-Systeme
XFRAME bietet zwei Brandschutzsysteme: X-Simply 2.0 Fire und X-Double 2.0 Fire. Beide sind in den Feuerwiderstandsklassen EI30 und EI60 klassifiziert und lassen sich gestalterisch nahtlos mit den Standardsystemen kombinieren.
Der Grundgedanke der Fire-Systeme: Brandschutz soll sich nicht als Fremdkörper in die Bürogestaltung drängen. Die Fire-Systeme nutzen dieselbe Profilsprache wie die Standardsysteme X-Simply 2.0 und X-Double 2.0 — die Brandschutzwand fügt sich also unauffällig in eine durchgehende Glasarchitektur ein. Wo das Brandschutzkonzept eine klassifizierte Wand verlangt und daneben eine normale Glaswand steht, bleibt das Erscheinungsbild ohne Bruch.
| System | Verglasung | Brandschutzklasse | Standard-Pendant |
|---|---|---|---|
| X-Simply 2.0 Fire | Einfachverglasung | EI30 · EI60 | X-Simply 2.0 |
| X-Double 2.0 Fire | Doppelverglasung | EI30 · EI60 | X-Double 2.0 |
X-Simply 2.0 Fire ist die einfachverglaste Variante — die wirtschaftliche Wahl, wo entlang von Fluren und Rettungswegen Raumabschluss und Wärmedämmung gefordert sind. X-Double 2.0 Fire ist die doppelverglaste Variante und kommt dort zum Einsatz, wo zur Brandschutzfunktion ein erhöhter Schallschutz hinzukommt — etwa zwischen Besprechungsräumen, die zugleich an einem notwendigen Flur liegen.
Beide Fire-Systeme arbeiten mit einer Profil- bzw. Ansichtsbreite von 35 mm. Die Klassifizierung beruht auf Brandprüfungen nach DIN EN 1364-1 mit anschließender Klassifizierung nach DIN EN 13501-2; als Verwendbarkeitsnachweise liegen die europäischen technischen Bewertungen ETA-18/1097 (X-Simply 2.0 Fire) bzw. ETA-20/0630 (X-Double 2.0 Fire) vor. Den genauen Glasaufbau und weitere technische Kennwerte entnehmen Sie den XFRAME-Datenblättern. Details zu den gestalterisch identischen Standardsystemen finden Sie auf den Seiten X-Simply 2.0 und X-Double 2.0.
Brandschutz und Schallschutz kombinieren
Brandschutz und Schallschutz schließen sich nicht aus — sie lassen sich in einem System kombinieren. So entsteht eine Trennwand, die im Brandfall den Raumabschluss sichert und im Alltag zugleich für akustische Trennung sorgt.
In der Praxis fallen beide Anforderungen häufig zusammen. Ein typisches Beispiel: Ein Besprechungsraum liegt an einem notwendigen Flur. Die Wand zum Flur muss dann brandschutztechnisch klassifiziert sein — und sie soll zugleich verhindern, dass Gespräche aus dem Raum auf den Flur dringen. Eine Wand, die nur den Brandschutz erfüllt, löst nur die halbe Aufgabe.
Die doppelverglaste X-Double 2.0 Fire ist für solche Fälle die naheliegende Wahl: Der Doppelaufbau bringt von Haus aus mehr akustische Reserve mit als ein einfachverglastes System. Der konkrete Schalldämmwert hängt vom gewählten Glasaufbau ab und wird projektbezogen ausgelegt. Eine vertiefte Übersicht zum Thema Schalldämmung bietet die Seite Schallschutz-Glastrennwand. Wichtig ist, beide Anforderungen früh gemeinsam zu betrachten — Brandschutzklasse und Schallschutzziel gehören in dieselbe Planungsphase, nicht nacheinander.
Planung und Nachweis
Eine Brandschutz-Glastrennwand ist kein Katalogprodukt, das man nachträglich auswählt — sie ist Teil eines Nachweissystems. Am Anfang steht das Brandschutzkonzept: Es legt im Rahmen der Landesbauordnung fest, welche Bauteile welche Feuerwiderstandsklasse erfüllen müssen. Erst aus dieser Festlegung ergibt sich, ob eine Wand in EI30, EI60 oder höher auszuführen ist.
Der Nachweis der Brandschutzwirkung erfolgt über die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2, die auf Brandprüfungen des Systems beruht. Für die Verwendung am Bau sind die Verwendbarkeitsnachweise des Herstellers maßgeblich. Entscheidend ist dabei: Geprüft und klassifiziert wird immer das Gesamtsystem aus Profil, Glas, Dichtungen und Anschlüssen — eine Brandschutzklasse gilt nur, wenn das System genau so ausgeführt wird, wie es geprüft wurde. Eigenmächtige Abweichungen bei Glas, Anschluss oder Tür heben die Klassifizierung auf.
Genau deshalb gehört die Brandschutz-Glaswand früh in die Planung. XFRAME unterstützt Architekten und Fachplaner mit den erforderlichen Unterlagen für Planung und Ausschreibung, klärt mit der Anwendungstechnik die Detailpunkte — Anschlüsse, Türen, Schließfolgen — und fertigt die Systeme nach Aufmaß im Werk in Rain am Lech. Für eine belastbare Auslegung empfiehlt sich die frühe Abstimmung zwischen Brandschutzplaner, Architekt und XFRAME-Anwendungstechnik. Jetzt Projekt anfragen.
Häufige Fragen zu Brandschutz-Glastrennwänden
Projekt starten