Barrierefreiheit durch Glastrennwände
- X-Frame Glasprofile GmbH

- vor 2 Tagen
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Glastrennwände gelten in der Architektur lange vor allem als Gestaltungselement – transparent, leicht, elegant. Mit der alternden Gesellschaft, neuen Behindertengleichstellungsgesetzen und der zunehmenden Relevanz von Universal Design rückt jedoch ein weiterer Aspekt in den Fokus: Barrierefreiheit.
Gleichzeitig sind Glastrennwände aus barrierefreien Gebäuden kaum wegzudenken: Ohne transparente Bauteile ließen sich viele Anforderungen an Tageslichtversorgung, Orientierung, Sicherheit und Sichtbeziehungen aus der DIN 18040 praktisch nicht umsetzen.
Die Kehrseite: Glas kann für Menschen mit Sehbehinderung zu einer unsichtbaren Barriere werden – insbesondere dort, wo Glastrennwände und Glastüren nicht ausreichend markiert, nicht kontrastreich gestaltet oder ungünstig angeordnet sind. Genau hier beginnt der planerische Auftrag:
Barrierefreiheit mit Glas bedeutet, funktionale, sichere und inklusive Räume zu schaffen – ohne auf architektonische Qualität zu verzichten.
Grundlagen: Barrierefreiheit, DIN 18040 und Universal Design
Was versteht die DIN 18040 unter Barrierefreiheit?
Die Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ beschreibt die technischen Voraussetzungen für barrierefrei gestaltete Gebäude und Anlagen:
Teil 1 (DIN 18040-1): öffentlich zugängliche Gebäude
Teil 2 (DIN 18040-2): Wohnungen
Teil 3 (DIN 18040-3): öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Ziel ist, bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können – insbesondere von Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Für Glastrennwände relevant sind vor allem:
Anforderungen an Türen, Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen
Anforderungen an visuelle Wahrnehmbarkeit, Kontrast und Markierungen
Anforderungen an Bedienelemente, Griffhöhen und Bedienkräfte
Universal Design: Mehrwert für alle statt „Sonderlösung“
Aktuelle Leitfäden und Fachbeiträge zu barrierefreiem Bauen betonen einen Perspektivwechsel: Barrierefreiheit wird als Mehrwert für alle Nutzergruppen verstanden, nicht als Speziallösung für eine Minderheit.
Übertragen auf Glastrennwände bedeutet das:
besser erkennbare Türen und Durchgänge für Menschen mit Sehschwäche
schwellenlose Übergänge und ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzende
klare Orientierung und Tageslichtqualität für alle Nutzer – auch ohne Einschränkung
Technische Rolle von Glas: Orientierung, Sicherheit, Wahrnehmung
Wie unterstützen Glastrennwände die Barrierefreiheit?
Richtig geplant, leisten Glastrennwände einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Architektur:
Tageslichtführung: Glas ermöglicht helle Erschließungszonen, gut erkennbare Wegeführungen und visuell ruhige Übergänge
Sichtbeziehungen: Blickverbindungen zwischen Flur, Aufenthaltsbereich, Wartezone oder Betreuungspunkten helfen bei der Orientierung, insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Sicherheit: Einsehbare Räume (z. B. in Pflege, Klinik, Schule) erhöhen subjektives Sicherheitsempfinden und erleichtern Beobachtung und Assistenz.
Flexibilität: Glastrennwände erlauben anpassbare Grundrisse, etwa wenn Arbeitsplätze oder Funktionsbereiche neu geordnet werden müssen.
Die unsichtbare Barriere: Kollisionsgefahr an Glas
Wo Glasflächen nicht deutlich erkennbar sind, entstehen erhebliche Risiken:
Kollisionen mit Glastüren oder bodentiefen Verglasungen
Verwechslung von transparenten Trennwänden mit einem offenen Durchgang
fehlende Orientierung bei homogenen, spiegelnden Oberflächen
Genau deshalb fordern Normen wie DIN 18040 und die europäische Norm DIN EN 17210 für die barrierefreie Gestaltung von Glastüren und verglasten Elementen deutlich wahrnehmbare, dauerhafte Sichtmarkierungen mit ausreichendem Leuchtdichtekontrast.
Normen & Recht: Welche Anforderungen gelten für Glas und Türen?
Welche Anforderungen stellt DIN 18040 an Türen und Durchgänge?
Für barrierefreie Türen gelten – vereinfacht dargestellt – u. a. folgende Eckwerte (je nach Gebäudeart und Auslegung, Stand 2025):
Lichte Durchgangsbreite: mindestens ca. 90 cm
Lichte Höhe: mindestens ca. 205 cm
Schwellen: grundsätzlich zu vermeiden; wenn technisch unvermeidbar, max. ca. 2 cm
Griff- und Bedienhöhen: Achsmaß in der Regel 85 cm, zulässiger Bereich ca. 85–105 cm über Oberkante Fertigfußboden
Bewegungsflächen: ausreichend Flächen vor und hinter Türen, damit Rollstühle oder Rollatoren wenden bzw. Türen bedienen können
Die DIN 18040-1 und -2 definieren zudem das Schutzziel, dass Türen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und sicher zu passieren sein müssen.
Sichtmarkierungen an Glastüren und -wänden
Die DIN EN 17210 sowie darauf aufbauende Empfehlungen präzisieren, wie Glastüren und großflächige Verglasungen zu markieren sind, um Kollisionen zu vermeiden:
Typische Anforderungen / Empfehlungen:
Markierungsstreifen quer über die Glasfläche
mindestens ca. 75 mm hoch
in zwei Höhenbereichen, z. B.
900–1 000 mm und
1 500–1 600 mm über Fußboden
ausreichender Leuchtdichte- bzw. Hell-Dunkel-Kontrast zum Hintergrund (z. B. Kontrastwert ΔL ≥ ca. 60 %)
Ziel ist, dass sowohl sitzende als auch stehende Personen (Rollstuhl, Kinder, ältere Menschen) Glastüren sicher erkennen.
Glas im Sanitärbereich: DIN 18040-1 Sanitärräume
Im Kontext barrierefreier Sanitärräume nennt die DIN 18040-1 unter anderem Glas-Duschtrennwände mit visuell kontrastierender Sicherheitsmarkierung als mögliche Ausführung.
Für Planer:innen bedeutet das:
Duschabtrennungen aus Glas benötigen durchgehende oder segmentierte Markierungen, die sich klar von Wand und Boden abheben.
Optional können geteilte Glastrennwände (z. B. 100 cm hoch als Spritzschutz) eingesetzt werden, um den Bedien- und Pflegekomfort zu erhöhen.
Kontrastgestaltung: Wie wird Glas sichtbar?
Warum Kontrastgestaltung bei Glastrennwänden so wichtig ist
Menschen mit Sehbehinderung nehmen ihre Umgebung häufig nur noch als Hell-Dunkel- oder Farbkontrast wahr. Für sie sind durchgehende Glasflächen ohne erkennbare Rahmen, Profile oder Markierungen problematisch. Fachverbände und Leitfäden zur kontrastreichen Gestaltung betonen daher:
Türflügel, Rahmen und Türdrücker sollen sich klar vom umgebenden Bauteil abheben
Leuchtdichtekontraste sind entscheidend, nicht nur bloße Farbunterschiede.
Gestaltungsansätze für barrierefreie Glastrennwände
Planerisch ergeben sich mehrere Stellschrauben:
Profile und Rahmen:
Ausführung in deutlich dunklerem oder hellerem Ton als angrenzende Wände
matte Oberflächen (vermeiden Spiegelungen)
Türflügel und Kanten:
betonte vertikale Kanten, z. B. durch schmale Kontraststreifen im Glas
farbig abgesetzte Türbeschläge, Bänder und Drücker
Sichtmarkierungen:
horizontale Bänder in funktional sinnvollen Höhen
Integration von Piktogrammen oder Symbolen (z. B. Raumfunktion, Richtungsangaben)
Boden- und Wandanschlüsse:
klare Trennlinien am Boden (andere Belagsfarbe, taktil erfassbare, aber trittsichere Struktur)
Vermeidung von „verschwimmenden“ Übergängen zwischen Glas und Umgebung
So lässt sich Glas aus der „Unsichtbarkeit“ holen, ohne seine Transparenz vollständig aufzugeben.
Türsysteme aus Glas: Welche Lösungen sind barrierefrei geeignet?
Welche Türarten sind für barrierefreie Glastrennwände sinnvoll?
Aus Sicht der Barrierefreiheit werden Türsysteme im Glasbau unterschiedlich bewertet:
Drehtüren mit Anschlag (manuell):
oft Standardlösung
barrierefrei, wenn: ausreichende Bewegungsflächen, Türbreiten ≥ 90 cm, geringe Bedienkräfte, keine störenden Schwellen
Automatische Drehflügeltüren:
erhöhen Komfort und Sicherheit insbesondere in hochfrequentierten Bereichen (Praxis, Klinik, Verwaltung, Retail)
Automatische Schiebetüren aus Glas:
sehr gut geeignet, weil keine Türflügelfläche in den Bewegungsraum schlägt
wichtig: transparente Flügel mit Sichtmarkierung und Sicherheitstechnik (Sensoren)
Pendeltüren (Drehtüren ohne Anschlag):
eher ungeeignet als einziger Zugang im barrierefreien Bauen, da unkontrollierte Bewegungen und Verletzungsrisiken entstehen können.
In allen Fällen gelten die Anforderungen an:
lichte Durchgangsbreite
Schwellenfreiheit
Griffhöhe und Erreichbarkeit
Bedienkräfte oder Automatikfunktionen
Beschläge, Griffe und Bedienbarkeit
Beschläge und Griffe sind im Detail entscheidend:
Form: gut umgreifbar, ohne scharfe Kanten oder „Designexperimente“, die schwer zu fassen sind
Material: möglichst warme, wenig reflektierende Oberflächen
Kontrast: klar von Glas und Umfeld abgesetzt (z. B. dunkler Griff auf heller Umgebung)
Bedienkräfte: entsprechend DIN-Anforderungen niedrig gehalten (Unterstützung durch Türschließer mit einstellbarer Kraft oder Automatik)
Wirtschaftlichkeit: Mehrkosten oder Mehrwert?
Entstehen durch barrierefreie Glastrennwände Mehrkosten?
Barrierefreiheit wird oft als „Teuer-Zusatz“ wahrgenommen. In der Praxis zeigt sich jedoch:
Viele Anforderungen (Durchgangsbreite, Bewegungsflächen, schwellenlose Anschlüsse) sind grundsätzliche Qualitätsmerkmale guter Architektur.
Die Mehrkosten betreffen vor allem:
hochwertige Beschläge und Automatiksysteme
Kontrast- und Markierungslösungen (z. B. Folien, keramische Siebdrucke)
zusätzliche Planungsleistungen (Simulation, Bemusterung, Nutzerbeteiligung)
Auf den Lebenszyklus bezogen steigert Barrierefreiheit:
die Vermiet- und Wiederverwendbarkeit von Flächen
die Attraktivität für breite Nutzergruppen (inklusive älterer Belegschaften)
die Rechtssicherheit, insbesondere bei öffentlich zugänglichen Gebäuden
Förderprogramme und rechtlicher Druck
Je nach Bundesland und Projektkontext können:
Förderprogramme für barrierefreies Bauen
Vorgaben aus Bauordnungen und Technischen Baubestimmungen
Anforderungen der Träger und Kostenträger (z. B. bei Pflege- und Bildungseinrichtungen)
den Einsatz barrierefreier Lösungen im Glasbau faktisch zur Voraussetzung machen. Leitfäden der Länder und Kammern halten diese Anforderungen zunehmend konkret fest.
Planung & Umsetzung: Von der Idee zur normgerechten Glastrennwand
Wie plant man barrierefreie Glastrennwände systematisch?
Für Architekt:innen und Planer:innen hat sich ein schrittweises Vorgehen bewährt:
Funktionsanalyse der Räume
Wer nutzt den Bereich? (Öffentlichkeit, Mitarbeiter, Patient:innen, Bewohner:innen)
Welche Einschränkungen sind zu erwarten (Mobilität, Sehen, Hören, Kognition)?
Normen- und Regelwerkscheck
Welche Teile der DIN 18040 sind relevant (-1, -2, ggf. -3)?
Welche weiteren Regeln greifen (z. B. Arbeitsstättenrichtlinien, DIN EN 17210, baurechtliche Vorgaben)?
Grundriss- und Bewegungsflächenplanung
ausreichende Bewegungsflächen im Bereich der Glastrennwände
Vermeidung von Engstellen, Sackgassen und gefährlichen Kollisionen (z. B. Glas gegenüber Treppen)
Türsystemwahl
Auswahl barrieregerechter Türtypen (kein Pendeltürsystem als alleiniger Zugang)
Festlegung von Öffnungsrichtungen, Automatik, Sicherheitsfeldern und Fluchtweganforderungen
Kontrast- und Markierungskonzept
Festlegung von Sichtmarkierungen gemäß DIN EN 17210 (Höhen, Kontrast, Breiten)
Abstimmung mit Boden- und Wandgestaltung, Leitsystemen und Beleuchtung
Material- und Oberflächenplanung
Auswahl geeigneter Sicherheitsgläser (ESG, VSG) je nach Nutzung und Bruchverhalten
matte oder entspiegelnde Oberflächen, um störende Reflexionen zu vermeiden
Bemusterung und Nutzerfeedback
Musterachsen mit realen Glastrennwänden
Einbindung von Menschen mit Behinderung und Fachberatungsstellen für Barrierefreiheit
Checkliste: Barrierefreie Glastrennwand im Projekt
Kurz zusammengefasst sollten – je nach Projekt – mindestens folgende Punkte geprüft werden:
Türbreite ≥ 90 cm und lichte Höhe ≥ 205 cm
Schwellenloser Übergang (max. 2 cm, wenn unvermeidbar)
Bewegungsflächen vor/nach Türen normgerecht eingehalten
Griff- und Bedienhöhen zwischen 85 cm und 105 cm
Glastüren und -flächen mit Sichtmarkierungen in zwei Höhen
ausreichender Leuchtdichtekontrast der Markierungen
Türsystem (manuell/automatisch) zur Nutzergruppe passend
Profil- und Beschlaggestaltung mit deutlichen Kontrasten
Sicherheitsgläser gemäß Nutzung und Risikoabschätzung
Nachhaltigkeit & Zukunft: Smarte und inklusive Glasarchitektur
Wie passt Barrierefreiheit zu Nachhaltigkeit und ESG?
Barrierefreie Glaslösungen zahlen direkt auf Nachhaltigkeits- und ESG-Strategien ein:
Soziale Nachhaltigkeit: inklusive Gebäude, die möglichst vielen Menschen eigenständige Nutzung ermöglichen.
Ökonomische Nachhaltigkeit: flexible, gut nutzbare Grundrisse mit hoher Drittverwendungsfähigkeit.
Ökologische Nachhaltigkeit: Tageslichtnutzung und Transparenz können Kunstlichtbedarf und damit Energieverbrauch reduzieren – bei gleichzeitig guter visueller Qualität.
Zukunftstrends: Smart Glass, Sensorik, Leitsysteme
Mit Blick auf die nächsten Jahre zeichnet sich ab:
Smart Glass (z. B. schaltbare Folien) kann Sichtschutzsituationen dynamisch herstellen, ohne die transparente Grundstruktur zu zerstören.
Sensorik verbessert die Sicherheit automatischer Glastüren (Erkennung von Rollstühlen, Gehhilfen, Kindern).
Integrierte Leitsysteme verbinden visuelle Markierungen mit taktilen oder digitalen Orientierungshilfen (Beacons, Indoor-Navigation, akustische Hinweise).
Damit wird die Glastrennwand vom reinen Raumteiler zum multifunktionalen Baustein inklusiver Architektur.
Glastrennwände bewusst als barrierefreies Gestaltungsmittel einsetzen
Barrierefreiheit durch Glastrennwände ist kein Widerspruch – im Gegenteil: Glas ist ein Schlüsselmaterial, um viele Anforderungen aus DIN 18040, DIN EN 17210 und aktuellen Leitfäden überhaupt erst zu erfüllen. Entscheidend ist, dass Transparenz nicht mit Unsichtbarkeit verwechselt wird.
Für Architekt:innen, Planer:innen und Investoren bedeutet das:
Glastrennwände früh in der Planung mit Barrierefreiheitszielen zu verknüpfen,
Türsysteme, Kontraste und Markierungen nicht als Dekor, sondern als sicherheitsrelevante und funktionale Elemente zu betrachten,
und Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal hochwertiger Architektur zu verstehen – nicht als nachträglich „angeflanschte“ Pflichtübung.
Wer diese Aspekte berücksichtigt, schafft Räume, die für alle funktionieren – heute und in einer zunehmend divers werdenden Gesellschaft.
FAQ zu Barrierefreiheit und Glastrennwänden
1. Müssen alle Glastrennwände mit Sichtmarkierungen versehen werden?
Überall dort, wo Glastrennwände oder Glastüren in Bewegungs- und Verkehrsflächen liegen oder als Durchgänge missverstanden werden können, sind deutlich erkennbare Sichtmarkierungen erforderlich. Die europäische Norm DIN EN 17210 und ergänzende Empfehlungen fordern Markierungsbänder in definierten Höhen mit ausreichendem Leuchtdichtekontrast, um Kollisionen zu vermeiden.
2. Wie breit muss eine Tür in einer Glastrennwand nach DIN 18040 mindestens sein?
Für barrierefreie Türen fordert die DIN 18040 in der Regel eine lichte Durchgangsbreite von mindestens etwa 90 cm und eine lichte Höhe von mindestens etwa 205 cm. Dies gilt sowohl für Türen in massiven Wänden als auch in Glastrennwänden.
3. Sind Pendeltüren aus Glas für barrierefreie Gebäude zulässig?
Kontraste machen Glas sichtbar: Markierungsbänder, Profile, Türdrücker und Rahmen sollten sich klar von ihrer Umgebung abheben. Für Menschen mit Sehbehinderung sind Hell-Dunkel-Kontraste oft wichtiger als reine Farbunterschiede. Normen und Leitfäden empfehlen definierte Leuchtdichtekontraste, um Glaselemente auch bei schwierigen Lichtverhältnissen wahrnehmbar zu halten.
5. Welche Anforderungen gelten für Glastrennwände in barrierefreien Sanitärräumen?
n Sanitärräumen nach DIN 18040-1 werden Glas-Duschtrennwände mit kontrastierender Sicherheitsmarkierung genannt. Wichtig sind schwellenlose Zugänge (bzw. minimale Schwellen), ausreichend Bewegungsfläche und sichere Markierung der Glasflächen, damit sie nicht übersehen werden.
6. Wie kann ich im Projekt sicherstellen, dass meine Glastrennwände normgerecht barrierefrei sind?
eben der Nutzung der DIN 18040 und der DIN EN 17210 sind aktuelle Leitfäden der Bundesländer und Kammern hilfreich. Eine systematische Checkliste (Türbreiten, Schwellen, Bewegungsflächen, Greifhöhen, Markierungen, Kontraste, Türsysteme) sowie eine Bemusterung mit realen Nutzern und Fachberatungsstellen zur Barrierefreiheit sind die sichersten Wege, normgerechte und praxistaugliche Lösungen zu erreichen.






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