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Aktualisierte DIN 18008: Was sich ab 2025 bei Balkonverglasungen ändert

  • Autorenbild: X-Frame Glasprofile GmbH
    X-Frame Glasprofile GmbH
  • 5. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit
Aktualisierte DIN 18008: Was sich ab 2025 bei Balkonverglasungen ändert

Zum Jahresende 2024 wurden die überarbeiteten Fassungen der DIN 18008, Teile 3 bis 5, veröffentlicht. Die bauaufsichtliche Einführung über die Technischen Baubestimmungen ist für 2025 vorgesehen. Damit treten neue verbindliche Anforderungen in Kraft, die den Glasbau in Deutschland unmittelbar betreffen.

Im Fokus stehen insbesondere Balkonverglasungen, Glasbrüstungen sowie punktgehaltene Glaskonstruktionen, bei denen die bisherigen Regelungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprachen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und zeigt, warum vor allem Teil 3 und Teil 4 der Norm für Planung und Ausführung künftig eine zentrale Rolle spielen.


Hintergrund der Überarbeitung

Mit der Neufassung reagiert die Norm auf technische Entwicklungen der vergangenen Jahre. Während andere Abschnitte der DIN 18008 bereits früher aktualisiert wurden, basierten wesentliche Vorgaben für absturzsichernde und punktförmig gelagerte Verglasungen bislang auf älteren Regelständen.

Die Überarbeitung verfolgt mehrere Ziele:

  • eine klarere und einheitlichere Auslegung der Anforderungen

  • bessere Berücksichtigung moderner Glaskonstruktionen und Systeme

  • erhöhte Rechtssicherheit für Planung, Prüfung und Ausführung


DIN 18008-4: Präzisere Anforderungen an absturzsichernde Verglasungen

Für Balkonverglasungen ist DIN 18008-4 der maßgebliche Teil der Neufassung. Er regelt Verglasungen, die als Absturzsicherung dienen oder sicherheitsrelevante Funktionen übernehmen.

Konkretisiert werden unter anderem die Anforderungen an:

  • Glasbrüstungen

  • bodentiefe Verglasungen

  • absturzsichernde Glaselemente ohne zusätzliche Geländerbauteile

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:

  • eine eindeutigere Definition der Kategorien A, B und C

  • erhöhte Anforderungen an die Trag- und Resttragfähigkeit im Bruchfall

  • klarere Vorgaben zur Lastabtragung über Handläufe

  • verbindliche Regelungen zur Stoß- und Pendelschlagprüfung

Damit wird deutlicher festgelegt, in welchen Fällen Glas selbst tragend wirken darf und wann zusätzliche konstruktive Maßnahmen erforderlich sind.


DIN 18008-3: Neue Regeln für punktförmig gelagerte Verglasungen

Auch DIN 18008-3 wurde grundlegend überarbeitet. Sie betrifft Verglasungen, die über punktförmige Halterungen befestigt werden – ein häufiges Konstruktionsprinzip bei zeitgemäßen Balkon- und Brüstungslösungen.

Neu geregelt sind unter anderem:

  • die systematische Unterscheidung verschiedener Haltersysteme

  • definierte Vorgaben zu Bohrungsgeometrien und Mindestabständen

  • vereinfachte Nachweisverfahren für bestimmte Standardanwendungen

Für die Praxis ergeben sich daraus:

  • mehr Gestaltungs- und Planungsfreiheit

  • weniger projektbezogene Sondernachweise

  • höhere Sicherheit und Nachvollziehbarkeit bei der Bemessung


Bedeutung der Neuregelung ab 2025

Mit der bauaufsichtlichen Einführung im Jahr 2025 werden die neuen Regelungen verbindlich für neue Bauvorhaben. Planungen, die bereits heute angestoßen werden, sollten die aktualisierte Norm daher frühzeitig berücksichtigen.

Das gilt insbesondere für:

  • neu geplante Balkonverglasungen

  • Glasbrüstungen in Wohn- und Objektbauten

  • Sanierungsmaßnahmen mit Austausch bestehender Verglasungen

Eine frühzeitige Anpassung verhindert spätere Nachforderungen oder aufwendige Umplanungen.


Die aktualisierte DIN 18008 sorgt für mehr Klarheit und Struktur im Glasbau. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planung, Nachweise und Ausführung – insbesondere bei absturzsichernden Balkonverglasungen.

Wer ab 2025 mit Glas konstruiert oder entsprechende Systeme einsetzt, sollte sich rechtzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen und bestehende Lösungen kritisch überprüfen.

 
 
 

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