Aktualisierte DIN 18008: Was sich ab 2025 bei Balkonverglasungen ändert
- X-Frame Glasprofile GmbH

- 5. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Zum Jahresende 2024 wurden die überarbeiteten Fassungen der DIN 18008, Teile 3 bis 5, veröffentlicht. Die bauaufsichtliche Einführung über die Technischen Baubestimmungen ist für 2025 vorgesehen. Damit treten neue verbindliche Anforderungen in Kraft, die den Glasbau in Deutschland unmittelbar betreffen.
Im Fokus stehen insbesondere Balkonverglasungen, Glasbrüstungen sowie punktgehaltene Glaskonstruktionen, bei denen die bisherigen Regelungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprachen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und zeigt, warum vor allem Teil 3 und Teil 4 der Norm für Planung und Ausführung künftig eine zentrale Rolle spielen.
Hintergrund der Überarbeitung
Mit der Neufassung reagiert die Norm auf technische Entwicklungen der vergangenen Jahre. Während andere Abschnitte der DIN 18008 bereits früher aktualisiert wurden, basierten wesentliche Vorgaben für absturzsichernde und punktförmig gelagerte Verglasungen bislang auf älteren Regelständen.
Die Überarbeitung verfolgt mehrere Ziele:
eine klarere und einheitlichere Auslegung der Anforderungen
bessere Berücksichtigung moderner Glaskonstruktionen und Systeme
erhöhte Rechtssicherheit für Planung, Prüfung und Ausführung
DIN 18008-4: Präzisere Anforderungen an absturzsichernde Verglasungen
Für Balkonverglasungen ist DIN 18008-4 der maßgebliche Teil der Neufassung. Er regelt Verglasungen, die als Absturzsicherung dienen oder sicherheitsrelevante Funktionen übernehmen.
Konkretisiert werden unter anderem die Anforderungen an:
Glasbrüstungen
bodentiefe Verglasungen
absturzsichernde Glaselemente ohne zusätzliche Geländerbauteile
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:
eine eindeutigere Definition der Kategorien A, B und C
erhöhte Anforderungen an die Trag- und Resttragfähigkeit im Bruchfall
klarere Vorgaben zur Lastabtragung über Handläufe
verbindliche Regelungen zur Stoß- und Pendelschlagprüfung
Damit wird deutlicher festgelegt, in welchen Fällen Glas selbst tragend wirken darf und wann zusätzliche konstruktive Maßnahmen erforderlich sind.
DIN 18008-3: Neue Regeln für punktförmig gelagerte Verglasungen
Auch DIN 18008-3 wurde grundlegend überarbeitet. Sie betrifft Verglasungen, die über punktförmige Halterungen befestigt werden – ein häufiges Konstruktionsprinzip bei zeitgemäßen Balkon- und Brüstungslösungen.
Neu geregelt sind unter anderem:
die systematische Unterscheidung verschiedener Haltersysteme
definierte Vorgaben zu Bohrungsgeometrien und Mindestabständen
vereinfachte Nachweisverfahren für bestimmte Standardanwendungen
Für die Praxis ergeben sich daraus:
mehr Gestaltungs- und Planungsfreiheit
weniger projektbezogene Sondernachweise
höhere Sicherheit und Nachvollziehbarkeit bei der Bemessung
Bedeutung der Neuregelung ab 2025
Mit der bauaufsichtlichen Einführung im Jahr 2025 werden die neuen Regelungen verbindlich für neue Bauvorhaben. Planungen, die bereits heute angestoßen werden, sollten die aktualisierte Norm daher frühzeitig berücksichtigen.
Das gilt insbesondere für:
neu geplante Balkonverglasungen
Glasbrüstungen in Wohn- und Objektbauten
Sanierungsmaßnahmen mit Austausch bestehender Verglasungen
Eine frühzeitige Anpassung verhindert spätere Nachforderungen oder aufwendige Umplanungen.
Die aktualisierte DIN 18008 sorgt für mehr Klarheit und Struktur im Glasbau. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planung, Nachweise und Ausführung – insbesondere bei absturzsichernden Balkonverglasungen.
Wer ab 2025 mit Glas konstruiert oder entsprechende Systeme einsetzt, sollte sich rechtzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen und bestehende Lösungen kritisch überprüfen.






Kommentare