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Brandschutz bei Glastrennwänden: Was gilt in Deutschland?

  • Autorenbild: X-Frame Glasprofile GmbH
    X-Frame Glasprofile GmbH
  • vor 6 Tagen
  • 6 Min. Lesezeit
Brandschutz bei Glastrennwänden: Was gilt in Deutschland?

Wer eine Glastrennwand mit Brandschutz plant, bewegt sich in einem Bereich, in dem Gestaltung und Bauordnungsrecht eng zusammenlaufen. Transparenz, Tageslicht und offene Raumstrukturen sind in modernen Büro-, Bildungs- und Verwaltungsbauten gewünscht. Gleichzeitig müssen je nach Gebäudeart, Nutzung und Brandschutzkonzept auch Brandabschnitte, Rettungswege oder sensible Bereiche sicher abgegrenzt werden. Genau an diesem Punkt reicht eine normale Innenraumverglasung nicht mehr aus. Entscheidend ist dann nicht nur das Glas, sondern das geprüfte Gesamtsystem aus Verglasung, Profilen, Dichtungen, Befestigungen und gegebenenfalls Türkomponenten.


Für Planer und Bauherren ist deshalb vor allem eine Frage wichtig: Wann genügt eine normale Glastrennwand – und wann ist eine klassifizierte Brandschutzverglasung erforderlich? Die Antwort hängt vom konkreten Anwendungsfall und von den Vorgaben des Brandschutzkonzepts ab. Wer Flure, Treppenräume, Brandabschnitte oder andere bauordnungsrechtlich relevante Bereiche abtrennt, muss mit klassifizierten und nachgewiesenen Systemen arbeiten.

Was Brandschutz bei Glastrennwänden überhaupt bedeutet

Im baulichen Brandschutz geht es darum, die Ausbreitung von Feuer, Rauch und Hitze für einen definierten Zeitraum zu begrenzen. Bei Verglasungen spricht man deshalb nicht einfach von „sicherem Glas“, sondern von Feuerwiderstandsklassen, die nach klaren Prüfkriterien eingeordnet werden. Nach DIN EN 13501-2 wird bei Brandschutzverglasungen unter anderem zwischen E, EW und EI unterschieden. E steht für Raumabschluss, EW für Raumabschluss mit Begrenzung der Wärmestrahlung und EI für Raumabschluss plus Wärmedämmung. Die Zahl hinter der Klasse beschreibt die Mindestdauer in Minuten, also zum Beispiel 30 oder 60 Minuten.


Für die Praxis ist vor allem EI30 beziehungsweise EI60 relevant. EI30 bedeutet, dass die Konstruktion im Brandfall mindestens 30 Minuten lang sowohl Flammen und heiße Gase zurückhält als auch die Wärmeübertragung auf die brandabgewandte Seite begrenzt. BauNetz Wissen ordnet EI30 ausdrücklich als frühere Bezeichnung F30 ein. Damit wird bereits deutlich: Wer heute mit Planern, Behörden oder Herstellern spricht, begegnet oft sowohl den älteren nationalen Bezeichnungen als auch den europäischen Klassifizierungen. Wichtig ist nicht die Wortwahl allein, sondern dass alle Beteiligten dasselbe Schutzniveau meinen.


Klassifizierung

Bedeutung

Typische planerische Relevanz


E

Raumabschluss gegen Flammen und heiße Gase

Wenn Branddurchtritt verhindert werden muss


EW


Raumabschluss plus Begrenzung der Wärmestrahlung

Wenn zusätzlich die Strahlungswärme begrenzt werden soll


EI

Raumabschluss plus Wärmedämmung

Besonders relevant für Bereiche mit höherem Schutzniveau


EI30 / EI60

Schutzdauer von 30 bzw. 60 Minuten


Typische Zielklassen im Objektbau

Warum nicht jede Glastrennwand automatisch brandschutzgeeignet ist

Ein häufiger Planungsfehler besteht darin, den Brandschutz allein über das Glas zu denken. Tatsächlich beschreibt das DIBt Brandschutzverglasungen als nichttragende Bauteile, die aus lichtdurchlässigen Elementen, Rahmen, Dichtungen und Befestigungsmitteln bestehen. Genau deshalb lässt sich Brandschutz nicht seriös aus einem einzelnen Glasdatenblatt ableiten. Eine Scheibe kann hochwertig sein und dennoch keine zulässige Brandschutzlösung ergeben, wenn Profilgeometrie, Fugen, Anschlussdetails oder Türkomponenten nicht zum geprüften Aufbau passen.


Hinzu kommt, dass das DIBt im nationalen Regelwerk zwischen G-Verglasungen und F-Verglasungen unterscheidet. G-Verglasungen verhindern entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer die Ausbreitung von Feuer und Rauch, behindern den Durchtritt von Wärmestrahlung jedoch nur begrenzt. F-Verglasungen verhindern dagegen sowohl die Ausbreitung von Feuer und Rauch als auch den Durchtritt von Wärmestrahlung. Diese Unterscheidung macht in der Praxis verständlich, warum nicht jede Glaslösung für Fluchtwege, notwendige Flure oder Brandabschnitte gleichermaßen geeignet ist.


Promat weist außerdem darauf hin, dass feuerwiderstandsfähige Glaswände und integrierte Feuerschutzabschlüsse gerade dort eingesetzt werden, wo das Bauordnungsrecht raumabschließende Bauteile zur Abtrennung von Rettungswegen und Nutzungseinheiten verlangt. Das ist ein wichtiger planerischer Hinweis: Ob eine Brandschutz-Glastrennwand nötig ist, entscheidet nicht zuerst der Gestaltungswunsch, sondern die Funktion des Bauteils im Gebäude.

Wo in Deutschland typischerweise Brandschutz-Glastrennwände relevant werden

In vielen Projekten taucht das Thema nicht am Anfang der Entwurfsplanung auf, sondern erst dann, wenn Flucht- und Rettungswege, Nutzungseinheiten oder Brandabschnitte konkret durchgearbeitet werden. Gerade dann zeigt sich, ob eine offene Glaslösung technisch überhaupt zulässig ist. Typische Einsatzorte sind Flure, Treppenraumbereiche, Konferenzzonen, Empfangsbereiche, Verwaltungsbauten, Kliniken, Schulen oder Hotels, wenn dort brand- und rauchschutzrelevante Trennungen vorgesehen sind. Diese Einsatzfelder werden sowohl von Herstellern klassifizierter Systeme als auch von XFRAME für die eigenen Fire-Systeme genannt.


Wichtig ist dabei: Eine Glastrennwand mit Brandschutz ist kein Standardbauteil. Sie muss frühzeitig mit Fachplanung, Brandschutzkonzept, Türplanung und Anschlussdetails abgestimmt werden. Wer zu spät plant, riskiert Verzögerungen und Umplanungen.

Welche Normen und Nachweise in der Praxis zählen

Wer das Thema sauber planen will, sollte drei Ebenen auseinanderhalten: Klassifizierung, Prüfung und bauaufsichtliche Einordnung. Die Klassifizierung erfolgt im europäischen Kontext über DIN EN 13501-2. Für Brandschutzverglasungen nennt BauNetz Wissen außerdem DIN EN 357 als relevante Norm für Klassifizierung und Prüfung. Das DIBt verweist zusätzlich auf Prüf- und Einordnungsgrundlagen nach DIN 4102-13 beziehungsweise DIN EN 1364-1 und bei europäischen Nachweisen auf DIN EN 13501-2.


Für die Baupraxis bedeutet das: Eine belastbare Aussage zum Brandschutz sollte immer an Prüfzeugnisse, Klassifizierungsberichte, Zulassungen oder Bauartgenehmigungen gekoppelt sein. Genau deshalb ist es sinnvoller, nach dem zugelassenen oder geprüften System zu fragen als nach einem „Brandschutzglas“ im allgemeinen Sinn. Auch Türen dürfen in dieser Betrachtung nicht fehlen. Promat beschreibt Glastüren ausdrücklich als eigenständige Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, die in entsprechende Glaswände integriert werden können.


Planungsebene

Worum es geht

Was Sie prüfen sollten


Klassifizierung

Welches Schutzniveau wird erreicht?


E, EW, EI sowie Dauer 30/60/90 Minuten


Prüfung

Wodurch wurde die Leistung nachgewiesen?

Prüfberichte, Klassifizierungsberichte, Systemtests


Bauaufsicht

Ist die Anwendung im Projektkontext zulässig?

Zulassung, Bauartgenehmigung, Abstimmung mit Konzept und Behörde


Systemplanung

Passt die Lösung zum Detailanschluss?

Profile, Fugen, Dichtungen, Türen, Wand-und Deckenanschlüsse

Was das konkret für die Produktauswahl bedeutet

Im XFRAME-Portfolio lässt sich gut zeigen, wie unterschiedlich Brandschutzlösungen innerhalb eines Systems ausfallen können. X-SIMPLY 2.0 FIRE wird als einfach verglaste Brandschutz-Glastrennwand beschrieben und auf der Produktseite für EI30 und EI60 eingeordnet. Genannt werden eine sichtbare Profilhöhe von 35 mm, die Möglichkeit zur Integration von Brandschutztüren sowie ein optionaler Schallschutz von bis zu 37 dB.


X-DOUBLE 2.0 FIRE ist dagegen als doppelt verglaste Variante positioniert. Laut Produktseite ist das System nach EN 1364-1 und EN 1634-1 geprüft, erfüllt EI30 und EI60, erreicht einen Schallschutz von bis zu 47 dB Rw,P und arbeitet mit einer sichtbaren Profilhöhe von 50 mm. Gerade für Gebäude mit erhöhtem Anspruch an Vertraulichkeit und Raumakustik kann diese Kombination aus Brandschutz und Schalldämmung relevant sein.


Wichtig ist jedoch die richtige Schlussfolgerung: Diese Werte gelten für die jeweils geprüften Systeme und nicht pauschal für jede Glaswand mit ähnlicher Optik. Wer brandschutztechnisch plant, sollte deshalb nie nur nach Design, sondern immer nach Systemnachweis, Anschlusssituation, Türintegration und projektbezogener Freigabe entscheiden.


XFRAME

System


Verglasung

Sichtbare Profilhöhe


Schallschutz

Brandschutz-Einordnung

X-SIMPLY 2.0 FIRE

Einfach verglast


35 mm


bis 37 dB


EI30 / EI60

X-DOUBLE 2.0 FIRE

Doppelt verglast


50 mm

bis 47 dB

Rw,P


EI30 / EI60

Die fünf wichtigsten Fragen vor der Ausschreibung

Vor einer Ausschreibung oder Detailfreigabe sollten Bauherren und Planer fünf Punkte klären. Erstens: Welche Funktion hat die Wand im Brandschutzkonzept? Ohne diese Information bleibt unklar, ob überhaupt eine klassifizierte Verglasung nötig ist. Zweitens: Welche Klasse wird gefordert – E, EW oder EI, und für welche Dauer? Drittens: Gibt es Türen, Seitenteile oder Oberlichter, die im System mitgeführt werden müssen? Viertens: Sind die Anschlussdetails an Boden, Wand und Decke systemgerecht lösbar? Und fünftens: Liegt für genau diese Konfiguration ein belastbarer Nachweis vor? [1] [2] [3]

Wer diese Fragen früh beantwortet, erhöht die Planungssicherheit deutlich. Genau das ist der Vorteil moderner Systemlösungen: Sie erlauben Transparenz im Raum, ohne die brandschutztechnische Logik des Gebäudes zu unterlaufen.

Fazit: Brandschutz ist bei Glastrennwänden immer eine Systementscheidung

Glastrennwände und Brandschutz passen heute sehr wohl zusammen – allerdings nur dann, wenn das Thema systemisch gedacht wird. Maßgeblich sind nicht schöne Renderings oder allgemeine Schlagworte, sondern klassifizierte, geprüfte und im Projekt korrekt eingesetzte Lösungen. Wer in Deutschland Fluchtwege, Brandabschnitte oder andere sicherheitsrelevante Bereiche mit Glas abtrennen will, sollte daher immer auf die Kombination aus Normverständnis, Nachweisführung und sauberer Detailplanung setzen.


Für XFRAME-Projekte bedeutet das: Mit X-SIMPLY 2.0 FIRE und X-DOUBLE 2.0 FIRE stehen zwei klar positionierte Systemlösungen zur Verfügung, die Brandschutz mit architektonischer Transparenz verbinden und unterschiedliche Schwerpunkte bei Profilansicht und Akustik setzen. Welche Variante sinnvoll ist, entscheidet die konkrete Anforderung im Gebäude. Wer früh plant und Nachweise sauber prüft, schafft eine Lösung, die gestalterisch überzeugt und technisch belastbar bleibt.


FAQ: Häufige Fragen zu Brandschutz bei Glastrennwänden


Ist jede Glastrennwand automatisch brandschutzgeeignet?

Nein. Brandschutz ergibt sich nicht allein aus dem Glas, sondern aus dem geprüften Gesamtsystem aus Verglasung, Profilen, Dichtungen, Befestigungen und gegebenenfalls Türen. Ohne Systemnachweis sollte eine Glastrennwand nicht als Brandschutzlösung eingeordnet werden.


Was bedeutet EI30 bei einer Glastrennwand?

EI30 bedeutet, dass die Konstruktion im Brandfall mindestens 30 Minuten lang Raumabschluss und Wärmedämmung bietet. Flammen, heiße Gase und ein kritischer Hitzedurchgang auf die brandabgewandte Seite werden in diesem Zeitraum begrenzt.


Worin liegt der Unterschied zwischen F30 und EI30?

Im heutigen Sprachgebrauch wird häufig die europäische Klassifizierung EI30 verwendet. BauNetz Wissen ordnet EI30 als frühere Bezeichnung F30 ein. In Projekten ist daher wichtig, dass das geforderte Schutzniveau klar beschrieben und der passende Systemnachweis zugeordnet wird.


Können Brandschutztüren in Glaswände integriert werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Hersteller wie Promat beschreiben Feuer- und Rauchschutztüren als integrierbare Bestandteile entsprechender Glaswandsysteme. Auch XFRAME weist bei seinen Fire-Systemen auf die Integration von Brandschutztüren hin.

 
 
 

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